Wildschäden

Wildschäden

Als Wildschaden werden durch Wild verursachte Schäden bezeichnet, insbesondere solche in der Land- und Forstwirtschaft.

Wildschäden in der Landwirtschaft sind Beschädigungen der genutzten Acker- und Grünlandflächen sowie deren Saat und Aufwuchs durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen. Zum Schalenwild der hiesigen Fauna zählen insbesondere das Reh- und Schwarzwild.

Wildschäden in der Forstwirtschaft beziehen sich insbesondere auf Beschädigungen der Forstpflanzen durch Verbiss, Schälung und Fegen.

Nach den Regelungen des Bundesjagdgesetzes hat die Jagdgenossenschaft bei einem Wildschaden dem Geschädigten Ersatz zu leisten. Die Jagdgenossenschaft hat diese Verpflichtung in den Jagdpachtverträgen auf die Jagdpächter (Jäger) übertragen.

Ein Anspruch auf Wildschadenersatz besteht nur für Schäden auf bejagbaren Grundstücksflächen. Damit scheidet zum Beispiel ein Ersatz von Schäden, die in Hausgärten oder auf Friedhofsanlagen angerichtet worden sind, aus.

Für die Geltendmachung und Feststellung des Wildschadenersatzes legt das Jagdrecht ein bestimmtes Verfahren fest, welches von der örtlichen Ordnungsbehörde abgewickelt wird.

Zur Unterstützung unbürokratischer Verfahren zur Erzielung von gütlichen Einigungen über die Schadenshöhe zwischen den Geschädigten und den Jagdpächtern in einem vorbehördlichen Verfahren übernimmt die Jagdgenossenschaft die Kosten des amtlich bestellten Wildschadenschätzers.

Ansprechpartner bei der Stadt Wiehl

 

Herr Antonio Wendeler
Telefon: 02262 99-190
E-Mail: a.wendeler@wiehl.de

Frau Kathrin Kautz
Telefon: 02262 99-214
E-Mail: k.kautz@wiehl.de